Bildungsangebot
Offene Ganztagsschule - Aufbaubildungsgang
Im Aufbaubildungsgang "Offene Ganztagsschule" können Mitarbeitende des Offenen Ganztags mit Zustimmung ihres Trägers einen 1 1/2- jährigen Bildungsgang besuchen. Vorausgesetzt wird neben Interesse und eigenem Engagement die Fachoberschulreife, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einjährige Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.
Der Start für den nächsten Kurs in Bedburg-Hau ist für September 2023 geplant. Der Hauptunterrichtstag wird der Dienstag sein.
Heilerziehungspflege (praxisintegrierte und Vollzeitform)
Am LVR-Berufskolleg in Bedburg-Hau wird seit 2013 neben der Vollzeitform auch die praxisintegrierte Form der Ausbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege angeboten.
Für das kommende Schuljahr freuen wir uns auf Ihre Bewerbungen für beide Ausbildungsformen.
Bitte vermerken Sie, ob Sie an der Ausbildung in der Vollzeitform und/oder in der praxisintegrierten Form interessiert sind.
Ausführliche Informationen zum Berufsbild der staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin / des staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers und zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung bei uns bekommen Sie über die unten aufgeführten Links.
Hinweis zur Änderung der Aufnahmevoraussetzungen in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik
Bewerberinnen und Bewerber ohne einschlägige Ausbildung oder mit Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife, die nicht in einem berufsbezogenen Bereich erworben worden ist, mussten früher 900 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung absolvieren, um die Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Der §28 der APO-BK, Anlage E wurde geändert: Nachgewiesen werden müssen jetzt 6 Wochen in Vollzeit. Das entpricht 240 Stunden, die auch in Teilzeit absolviert werden können.
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Hinweis zum Impfschutz
Einrichtungen der Eingliederungshilfe erwarten, dass Studierende in der Praxis eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B nachweisen können.
Für Studierende der praxisintegrierten Ausbildung übernimmt der ausbildende Betrieb die Kosten. Für Kurzpraktikanten (z. B. Schlupraktika in der Vollzeitform) müssen die Kosten unter Umständen selbst getragen werden. Wenn Sie noch nicht geimpft worden sind, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt bzw. bei Ihrer Krankenkasse. Einige Kassen übernehmen die Kosten.