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10. Heilpädagogisches Forum

Thema: Selbständigkeit

Referenten: Angela Jordan, Demian Michaelis

(Text: S. El Saleh, M. Grodowksi; Foto: J. Treeck)

Übersicht:

Vorstellung der Idee zur Selbstständigkeit
Entgeltvereinbarungen
Vorstellung des Konzeptes
Rechtsgrundlagen

Am Dienstag, dem 22. Januar 2008, fand das 10. Heilpädagogische Forum am Berufskolleg des LVR in Bedburg- Hau statt. Eingeladen waren Frau Jordan und Herr Michaelis. Sie hielten einen Vortrag über die von ihnen gegründete sozialpädagogische Familiengruppe.

Die Idee zur Selbstständigkeit

Die Idee zur Selbstständigkeit entwickelte sich vor 2 ½ Jahren. Der Grundgedanke hierbei war es, die Heimarbeit zu verbessern und neue Erziehungsangebote zu entwickeln.

Zunächst wurde ein Träger gesucht zur Existenzgründung. Am 1.08.2006 ist Herr Michaelis vom Angestelltenstatus in die Selbstständigkeit gewechselt. Dabei unterstützte ihn das Heilpädagogische Kinderheim in Hamm als Träger. Der Kostenträger ist das zuständige Jugendamt. Das Kinderheim in Hamm ist für die Vermittlung der Kinder zuständig.

Frau Jordan ist im November desselben Jahres zum Projekt gestoßen. Sie mussten allerdings ein Konzept vorlegen und eine Immobilie vorweisen, um die Betriebserlaubnis zu erlangen. Dabei war auch ein Zeitplan notwendig. Sie erklärten, dass es sehr schwierig gewesen sei ein passendes Haus zu finden, da viele Vermieter unsicher waren, da nicht klar war, welche Kinder aufgenommen und betreut werden sollten.

Entgeltvereinbarungen

Die Entgeltvereinbarung muss leistungsgerecht sein, d.h. dass die Leistungen konkret beschrieben werden müssen. Grundlage ist hierbei eine einrichtungsspezifische Beschreibung der Leistung. Ihnen stehen somit Entlastungskräfte in Form einer Haushaltshilfe und einer pädagogischen Betreuung zu.

Vorstellung des Konzeptes

Das Konzept beinhaltet eine Einleitung mit Leitbild. Das Leitbild der sozialpädagogischen Familiengruppe wurde abgeleitet vom anthroposophischen Menschenbild Rudolf Steiners:

„Erziehen kann der Mensch nur dann, wenn er dasjenige, was er zu bilden hat, versteht.“

Wichtig sind auch die Einheit von Körper, Seele und Geist und eine ganzheitliche Vorgehensweise.

Zudem müssen im Konzept die Betreuer vorgestellt werden. Wichtig sind auch Orts- und Umgebungsmerkmale sowie Haus und Räumlichkeiten.

Die Pädagogik muss beschrieben werden in Form von Aufnahme- und Ausschlusskriterien sowie Ziele und Qualität. Ausschlusskriterien werden hier definiert unter Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Erkrankung / Suchterkrankungen, fremd- und selbstgefährdeten Verhalten und Kinder und Jugendliche mit schweren körperlichen sowie geistigen Behinderungen.

Die aufgenommenen Kinder sollten ein Mindestmaß an Bindungsfähigkeit und Bereitschaft zum Zusammenleben zeigen. Auch Kinder mit leichter körperlicher oder geistiger Behinderung sind vorstellbar. Geschlechter sind nicht bedeutsam bei der Entscheidung. Das Aufnahmealter liegt zwischen 6 und 15 Jahren. Die Aufnahme ist auf einen beschränkten Zeitraum.

Zudem sollten die Leistungen, die angeboten werden, definiert werden. Die Leistungen bestehen aus der Heilpädagogischen Betreuung sowie der Begleitung, sonderpädagogischen Angeboten, intensive Hausaufgabenhilfe, künstlerischen und freizeitpädagogischen Angeboten und sozialpädagogischen Familienhilfe. Auch ergänzende Angebote werden mit angeführt.

Rechtsgrundlagen

Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Wichtige Paragraphen, die hierfür erforderlich sind, sind die folgenden:

  • § 27 ( Hilfe zur Erziehung)
  • § 34 (Heimerziehung)
  • § 35 a (Eingliederungshilfe für junge Erwachsene)
  • § 36 ( Mitwirkung am Hilfeplan)
  • § 41 ( Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)

Während der anschließenden Fragerunde erzählten uns die Referenten von ihrem Tagesablauf und dem Zusammenleben mit den Kindern.

Wir bedanken uns für den gelungenen Vortrag und sind dankbar für die Informationen, die uns Frau Jordan und Herr Michaelis gegeben haben!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

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