13. Forum
Allgemeines
Thema: Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderung
Referentin: Frau Angelika Frücht, Dezernentin der Bezirkregierung Düsseldorf (Ansprechpartnerin für die sonderpädagogische Förderung)
Termin: 13.11.2009
(Text: M. Ebbers, D. Schierenberg; Foto: J. Treeck)
1. Rechtliche Grundlagen
Zu Beginn nannte uns Frau Frücht die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema:
- 2005 wurde ein neues Schulgesetz abgeschlossen; die drei wichtigsten Paragrafen sind:
- § 19 SchlG Sonderpädagogische Förderung
- § 20 SchlG Orte der sonderpädagogischen Förderung
- Allgemeine Schulen (GU, IL)
- Förderschulen
- Sonderpädagogische Förderklassen an allg. Berufskollegs
- Schulen für Kranke
- § 37 AO-SF Gemeinsamer Unterricht
2. Konsequenzen und aktueller Stand
- Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
- Nur 14,6% der Kinder mit Bedarf an einer Förderung werden zur Zeit an einer allgemeinen Schule gefördert
- Im Kreis Kleve sind es 18% -Eltern von Kinder mit einer Behinderung müssen einen Antrag stellen, dass ihre Kinder auf eine allgemeine Schule unterrichtet werden
- In der Primarstufe kann jeder Antrag bis heute auch noch umgesetzt werden, bei der Sekundarstufe I leider nicht mehr
- Die größte Integration von Kindern mit Behinderung findet in der Grundschule statt
3. UN-Konvention
Anschließend ging Sie auf die Rechte von Menschen mit Behinderung ein, die in der UN-Konvention festgehalten sind.
- Artikel 24 beschließt ein Integratives Bildungssystem auf allen Ebenen
- Die deutsche Übersetzung der Konvention ist nicht anerkannt, andere Sprachen wohl. Im Englischen heißt es „inclusives" und die Deutschen haben es mit "integrativ" übersetzt
- Sie fordern mehr gesellschaftliche Akzeptanz in allen Bereichen. Es wird ein Umdenken der Bevölkerung verlangt
- Es richtet sich an Bund, Länder und Gemeinden
- Deutschland ist im März 2009 beigetreten
- Eine sogenannte Monitorring Stelle beobachtet die Entwicklung auf allen Ebenen und gibt einen ersten Bericht 2011
4. Realität an den Schulen
Die Kinder mit Behinderung an Förderschulen haben sich sehr geändert, es sind überwiegend schwerstmehrfachbehinderte Kinder. Körperlich eingeschränkte Kinder sind schon oft auf allgemeinen Schulen, soweit möglich.
Eine Herausforderungen ist, dass es durch das Verschieben des Einschulungsdatums immer weniger Schüler gibt. Dies gilt demnach auch für behinderte Kinder.
Ein Problem ist es ebenfalls, dass sich an Förderschulen die Probleme der Schüler sammeln und sie keine Vorbilder mehr haben, was zum Beispiel den Leistungsstand betrifft.
5. Anforderungen an neues System
Bei der Umstellung auf allgemeine Schulen sollte auf jeden Fall der Wohnort berücksichtigt werden, damit die Schüler nicht mehr die langen Anfahrtswege haben und sie noch am sozialen Leben teilhaben können.
Ebenfalls sollten die Eltern frei entscheiden können, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Demnach müsste es mehr Schulen mit Förderangeboten geben.
Die Vernetzung zwischen schulischen und außerschulischen Partnern wird sehr groß geschrieben. Oft wird vergessen, dass im Zentrum des Konzeptes die allgemeinen Schulen stehen, dass diese umgerüstet werden für Kinder mit Behinderungen.
Die Schulen sollten effektiver und pädagogisch angemessener sein als das bisherige System, das heißt, ein pädagogischer Zugewinn. Außerdem sollte die Gestaltung der Organisationsform flexibler sein. Es sollte zum Beispiel auch das Angebot geben, für eine gewisse Zeit mal eine andere Form zu sehen.
6. Beispiel Förderzentrum Grunewald
Als Beispiel gab uns die Frau Frücht das Förderzentrum Grunewald in Emmerich. Dort werden alle Förderschwerpunkte berücksichtigt. (Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung). Viele Schulen arbeiten bereits mit diesem Zentrum zusammen. Es sieht so aus, dass einmal pro Woche ein Sozialpädagoge für einen Tag in die Schule geht und dort für Frage und Antwort steht. Es gibt eine große Vernetzung mit: Eltern, anderen Schulen, Ärzte, Betriebe, dem Jugendamt, Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern, der Arbeitsagentur, dem Elementarbereich und Beratungsstellen.
7. Links und Anschriften
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (unter den deutschsprachigen Ländern abgestimmte Übersetzung der Un-Konvention)
Förderzentrum Grunewald
Städt. Förderschule mit den Förderschwerpunkten "Sprache" - Primarstufe - und Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ES) im integrativen Verbund - Primarstufe und Sekundarstufe I -
Hinter dem Kapaunenberg 3
46446 Emmerich am Rhein