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15. Heilpädagogisches Forum

Allgemeines

Thema: Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe)

Referentinnen: Karin Beaupoil (KoKoBe Kreis Kleve Nord/ linksrheinisch ) und Simone Scholten (KoKoBe Kreis Kleve Nord/ rechtsrheinisch )

Termin: 11.03.2011

(Text: M. Lischke, P. Lamers, J. Weusthoff)

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1. Anfänge der KoKoBe

  • vor 2003: waren die örtlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zuständig
  • seit 2003: Hochzonung LVR zuständig Hilfeempfänger sind selbstbestimmte Experten in eigener Sache

1.1 Steuerung der Entwicklung der Eingliederungshilfe durch den LVR

  • Neue Struktur und Ablauforganisation in Aufgabenbereich des LVR als überörtlicher Träger der Sozialhilfe
  • Individuelle Hilfeplanung (IHP)
  • Hilfeplankonferenzen
  • Fachleistungsstundensystem
  • Ausweitung der Anbieterlandschaft
  • Rahmenzielvereinbarungen zum Abbau von Heimplätzen

1.2 Gründung und Steuerung der KoKoBe durch den LVR

  • Idee: Schaffung eines flächendeckenden Beratungsnetzes für Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Vorbild des sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ)
  • Ziel: Förderung des selbstständigen Wohnens und besseren Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung
  • Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Versorgung unter Berücksichtigung des Leitgedankens à ambulant vor stationär
  • Weiterentwicklung und Vernetzung der regionalen InfrastrukturHeute: 83 KoKoBe in 27 Städten und Gemeinden
  • Heute: 83 KoKoBe in 27 Städten und Gemeinden
  • 01. Oktober 2004: Eröffnung der 1.KoKoBe
  • Beratungsschwerpunkte: Arbeit, Wohnen, Freizeit
  • Zielvereinbarung aus dem KoKoBe Flyer von 2008/2009: „KoKoBe stellen wichtigen Baustein in der Umsetzung des Vorrangs ambulanter wie stationärer Hilfen dar."
    = Kostendruck à Spannungsfeld in der sich die Beratung bewegt

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2. Zuständigkeiten

  • zuständigen Träger im Kreis Kleve:
    • LVR-HPH-Netz Niederrhein
    • Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V. Rees (3/4 Stelle)
    • St. Johannes Stift Kranenburg gGmbH, BetreuWo e.V (1/2 Stelle)
    • Lebenshilfe Gelderland gGmbH (1/2 Stelle)
    • Lebenshilfe gGmbH Leben und Wohnen Kleve (3/4 Stelle)
  • Finanziert werden die Träger vom:
    • Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Aufgaben:
    • räumliche, sachliche und strukturelle Organisation
    • Gewährleistung der Beratungsneutralität
    • Verpflichtung zu gegenseitigem Austausch und Transparenz

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3. Standards der KoKoBe

  • trägerneutrale Beratung
  • Niederschwellig (leicht zu erreichen)
  • feste Beratungszeiten und flexible Terminvereinbarungen
  • auf Wunsch aufsuchende Beratung (Beratungsdienst)
  • Barrierefrei und kostenlos

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4. Grundsätze der Beratung

  • Dienstleistung für Menschen mit geistiger bzw. körperlicher Behinderung
  • Ansprechpartner für Eltern, gesetzliche Betreuer, Wohneinrichtungen und Dienste rund um die Behindertenhilfe
  • Ambulant vor Stationär (gem. §13 Abs. 1 SGB XII[12])
  • Bedarfsorientierung
  • der Fokus liegt auf der ratsuchenden Person
  • Ressourcenorientierung
  • gezielte und ganzheitlich orientierte Information und Beratung
  • Lotse im System der Behindertenhilfe (KoKoBe)

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5. Die Beratungsschwerpunkte

5.1 Wohnen

  • Erstgespräch: Wünsche und Ziele
  • Kennenlernen der Möglichkeiten als Entscheidungsgrundlage
  • Beratung zum persönlichen Budget
  • Information zu Bedingungen: Antragstellung, Kosten, Auswirkungen für alle Beteiligten
  • Erarbeitung einer konkreten Planung (ggf. IHP3)
  • Umsetzungen der Planungen
  • Rahmenzielvereinbarungen (siehe 1.2)

5.2 Arbeiten

  • Zielgruppe:
    • Menschen mit Behinderung, die keine Tagesstruktur haben
    • Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten können oder wollen
    • Menschen, die auf den 1. Arbeitsmarkt tätig sind
  • Aufgabe:
    • Zusammenarbeit mit der WfbM
    • Rahmenzielvereinbarungen

5.3 Freizeit

  • Fragen die gestellt werden:
    • Was kann man unternehmen?
    • Interessen?
    • Wer kann begleiten?
  • Für Eltern/Angehörige:
    • Wie ist Entlastung möglich?
  • Allgemein:
    • Integration fördern
    • Über Angebote bescheid geben
    • 2006-2010: Auszahlung der individuellen Freizeitförderung und Werbung für „Leuchtturmprojekte"
    • Veranstaltungskalender wird jedes Jahr für Menschen mit und ohne Behinderung erstellt

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6. Sonstige Anfragen und Aufgaben

  • mehrjährige Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse begleiten
  • Begleitung diverser Antragstellungen, zum Beispiel:
    • Pflegestufe, Pflegehilfsmittel, Kindergeld, Schwerbehindertenausweis
    • Auf Anfrage: Folgehilfepläne im Rahmen des persönlichen Budgets
    • Anfragen von Eltern mit Kindern mit Behinderung
    • Beratung der Familien in schwierigen Situationen
    • Alltagsunterstützung (Wohnungssuche etc.) von Menschen die nicht im betreuten Wohnen leben (BeWo)
    • Gesprächspartner sein

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7. Öffentlichkeitsarbeit/ Gremien

  • Sprechstunden in der WfbM
  • Informationsveranstaltungen
  • Informationsstände
  • Eigene Homepage: http://www.kokobe-kreis-kleve.de/
  • Teilnahme an der Hilfeplan-Konferenz
  • Teilnahme an regionalen Gremien und Arbeitskreisen
  • Trägerkonferenz der KoKoBe Kreis Kleve
  • Regionalkonferenz Kreis Kleve
  • Kooperation und Austausch mit Diensten und Angeboten rund um die Behindertenhilfe

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