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9. Heilpädagogisches Forum

Thema: Das persönliche Budget und seine Auswirkungen auf die Leistungsanbieter

(Text: S. El Saleh, M. Grodowksi; Foto: J. Treeck)

Überblick:

Ziele des Persönlichen Budgets
Definition des persönlichen Budgets
Trägerübergreifendes Budget
Beträge
Konsequenzen für die Leistungsanbieter
Auswirkungen auf das Personalmanagement
weiterführende Links

Am Freitag, dem 09. November 2007 fand das 9. Heilpädagogische Forum am Berufskolleg des LVR in Bedburg- Hau statt. Eingeladen war Frau Birnbacher, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Unterer Niederrhein e. V. in Rees – Groin. Sie hielt einen Vortrag über das persönliche Budget und seine Auswirkungen auf die Leistungsanbieter.

Ziel des persönlichen Budgets ist, den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Hiermit wird auch der Paradigmenwechsel der Politik unterstützt. Außerdem werden die Dienstleistungen an dem Bedarf der einzelnen Personen ausgerichtet.

Eine Koordination der Leistungen verschiedener Leistungsträger wird ebenfalls gewährleistet. Mithilfe des persönlichen Budgets können die Mittel wirtschaftlicher eingesetzt werden. Ab dem 01.01.2008 wird das Gesetz rechtsgültig sein.

Definition des persönlichen Budgets

Das persönliche Budget ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten um damit erforderliche Unterstützungsleistungen zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft in eigener Verantwortung „einzukaufen“ oder zu organisieren.

Dabei ist es wichtig, dass der Leistungsnehmer so zum „echten“ Kunden wird.

Das Leistungsdreieck

Das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer wird aufgelöst. Der Leistungsnehmer erhällt einen Geldbetrag vom zuständigen Leistungsträger und kauft seine Leistungen bei einem Leistungserbringer ein.

Trägerübergreifendes Budget

Das persönliche Budget kann trägerübergreifend erbracht werden. So erhält der Budgetnehmer Leistung „aus einer Hand “.
Beteiligte Träger können sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kriegsopferversorgung / -fürsorge
  • Jugendhilfe
  • Sozialhilfe
  • Pflegeversicherung
  • Integrationsämter

Zielvereinbarungen

Die Zielvereinbarung beinhaltet mindestens einen abgestimmten individuellen Förder-und Hilfeplan.

Die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Unterstützungsbedarfs ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Zielvereinbarungen.

Auch die Regelung über den Nachweis für eine zweckentsprechende Verwendung des Budgets muss in den Zielvereinbarungen vereinbart werden, sowie die Maßstäbe für die Vertragsprüfung bzw. für die Qualitätsprüfung der erbrachten Leistungen.

Beträge des persönlichen Budgets

Der Durchschnitt des persönlichen Budgets liegt im Monat bei 1.309 € Die Bandbreite der Beträge liegt zwischen 36 € und 12.683 €, wobei die Tendenz zwischen 400 € und 600 € liegt.

Auch einzelne Bereiche aus der bisherigen Leistungserbringung können herausgelöst werden! Dies bedeutet, dass ein Kunde einen einzelnen Bereich wie die Freizeit herausnehmen kann, dafür ein persönliches Budget erhält und die anderen Bereich wie bisher beibehält.

Um dies zu veranschaulichen zeigte Frau Birnbacher uns anhand von Beispielen, wie das persönliche Budget in Zukunft angewendet wird.

Konsequenzen für die Leistungsanbieter

Das persönliche Budget hat verschiedene Konsequenzen für die Leistungsanbieter. Diese müssen bis zum 01.01.2008 eine genaue Leistungsbeschreibung erstellen und Einzelleistungen aus der bisherigen Gesamtleistung herausnehmen, damit einzelne Angebote mit dem Leistungsnehmer abgerechnet werden können.

Außerdem muss die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Leistungen zur Bepreisung der Einzelleistungen gewährleistet sein. Weiterhin findet eine konsequente Ermittlung der Kosten statt. Daraus ergibt sich eine detaillierte Kostenträgerrechnung.

Die Preisverhandlungen finden mit dem Kunden statt und nicht wie zuvor mit dem Leistungsträger. Dafür ist die Entwicklung von Angeboten zur Abdeckung des individuellen Hilfebedarfes nötig, dass flexibel und attraktiv gestaltet werden sollte. Das hat zur Folge, dass ein „flexibles“ Personalmanagements entwickelt werden muss.

Hinzu kommen vielfältige Marktbeobachtungen zur Erkennung wettbewerbsfähiger Preise. Es bilden sich neue Märkte, auch der Nachbar kann Betreuungsleistungen übernehmen!

Auswirkungen auf das Personalmanagement

Für das Personalmanagement bedeutet dies eine Reduzierung von Vollzeitstellen. Ebenso müssen die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden und es werden verstärkt „Hilfskräfte“ eingesetzt. Dies führte während des Vortrages zu einer Debatte über die Konsequenzen für den Beruf des Heilerziehungspflegers.

Ein zielgerichteter Einsatz von Fachkräften wird darus resultieren, ebenso ein verstärkter Einkauf von Fremddienstleistungen.

Wir bedanken uns für den gelungenen Vortrag und sind dankbar für die Denkanstöße, die Frau Birnbacher uns gegeben hat, da das persönliche Budget in Zukunft eine große Bedeutung für uns haben wird.

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