12. Heilpädagogisches Forum
Themen:
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Barrierefreiheit
Individuelle Hilfeplanung
Sexualpädagogik
Referenten: Berufspraktikanten (G51)
(Texte: Studierende der G55)
Thema 1: Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
(Referenten: G51, Zusammenfassung: M. Hermanns)
- Grundlagen
Einführung im Dezember 2008. Setzte alte Gesetze von 1975 außer Kraft (Heimgesetz, Heimmindestbauverordnung, Heimsicherungsversorgung, Heimpersonalverordnung). - Mehr Rechte für Bewohner und Bewohnerinnen
- Rechtssicherheit durch präzise Vorschriften
Klare Definition, wann handelt es sich um eine Betreuungseinrichtung. - Weniger Bürokratie
Das alte Heimgesetz bestand aus 27 Paragraphen, vier weitere Rechtsverordnungen, mit nochmals 107 Paragraphen. Das WTG fordert Kommunen mehr Koordination ab. - Transparenz durch unangemeldete Prüfungen
Unangemeldete Kontrollen der Aufsichtsbehörde. - Neue Anforderungen an Wohnqualität
Bauliche Anforderung an der Einrichtung richtet sich nach den Bedürfnissen der Bewohner. - Anforderungen an das Fachpersonal
Betreuen geht weit über die Pflege hinaus. Zuwendung zuhören oder zusammenkochen sind ebenfalls wichtige Elemente der ganzheitlichen Pflege. - Was bedeutet dieses Gesetz für unsere Arbeit
- Bedeutung für die Bewohner
Individualität soll gestärkt werden, unter Berücksichtigung des Normalisierungsprinzips. Bewohnerberäte können nun in alltäglichen Belangen mitbestimmen. Die Bewohner werden per Gesetz zu Kunden. - Bedeutung für die Betreiber
Höherer Druck Qualität zu leisten, enormer Anstieg in den Finanzen und in Organisatorischen Bereichen. Sinnvolle Berufsgruppen wie z.B. Hauswirtschafter sollen eingebunden werden. - Bedeutungen für das Fachpersonal
Die Position der Fachkräfte in der Behindertenhilfe wird gestärkt, Fünfzig Prozent des Personals muss den Bedürfnissen der Bewohner entsprechend eine Fachkraft sein. Mehr Dokumentation.
- Bedeutung für die Bewohner
- Fazit
Mehr Fachkräfte müssen eingesetzt werden, mehr Einsatz und Arbeit wird gefordert, größere Chancen für andere Berufsgruppen wird gefördert. Kontroverse zwischen Entbürokratisierung und mehr Dokumentation.
Thema 2: Barrierefreiheit
Thema 3: Individuelle Hilfeplanung (IHP) - praktische Hilfen
(Referenten: G51, Zusammenfassung: N. Winkler)
Der IHP-Bogen ist ein Instrument, mit dem der individuelle Unterstützungsbedarfs eines Menschen mit Behinderung erhoben wird.
Im Hilfeplangespräch werden zunächst folgende Lebensbereiche erfasst: Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit- und Beziehungsgestaltung, Sonstiges (z.B. Gesundheit).
Des weiteren wird die Lebenssituation in den genannten Bereichen mit den vorhandenen Ressourcen, Problemen, Störungen und Beeinträchtigungen dargestellt.
Zudem können die Antragssteller eigene Zukunftswünsche und Ziele für diese Lebensbereiche äußern.
Aus dem sich ergebenden individuellen Unterstützungsbedarf werden Hilfen abgeleitet, welche Teilhabe, und Selbstbestimmung auch unter den Bedingungen eingeschränkter Selbstständigkeit ermöglichen können.
Zur Unterstützung der Antragsteller wurde folgendes Projekt ins Leben gerufen:
HiP bedeutet „Hilfe bei der Hilfeplanung" und steht im direkten Zusammenhang mit dem IHP des Landschaftsverbandes Rheinland.
HiP entstand in Juli 2005 als ein kooperatives Projekt. Die Projektgruppe umfasst MitarbeiterInnen vier Kölner KoKoBe, MitarbeiterInnen und Studierenden der Heilpädagogischen Fakultät der Universität zu Köln, VertreterInnen von Einrichtungen für den stationären Bereich Köln, einer Evaluationsgruppe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie einem Vertreter den LVR.
In der Praxis finden Hilfeplangespräche meist ohne Bewohner statt. Daher: HiP bedeutet kurzer Hand „Hilfeplanung in einfacher Sprache", um eine barrierefreie Kommunikation eines jeden Antragstellers individuell zu sichern.
Die Box besteht aus folgendem Material: Fragen- und Bildkatalog in verschiedenfarbenen Ordnern zu unterschiedlichen Lebensbereichen. Der Inhalt gliedert sich eng an den IHP-Bogen.
Die einzelnen Lebensbereiche werden anhand verschiedener Symbole repräsentiert, welche dazu dienen, die drei Typen von Fragestellungen zu beantworten:
- Offene Fragen
- Fragen nach Kompetenzen und dem Hilfebedarf
- Fragen nach der Zufriedenheit und den Lebenswünschen.
Des weiteren befindet sich in jeder Box haptisches Material zur weiteren Veranschaulichung. Der Einsatz sollte allerdings individuell auf die Situation und der jeweiligen Person entschieden werden.
Allerdings befindet sich HiP noch nicht in allen Gruppen der HPH-Netze.
Thema 4: Sexualpädagogik
(Referenten: G51, Zusammenfassung: J. Fischer)
Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen ihren sexuellen Bedürfnissen nachgehen können.
Unsere Aufgaben bestehen daraus, dass wir sie aufklären (Sexualerziehung, Sexualorgane, Verhütung usw.) und mit Rat und Tat zur Seite stehen, d.h. Fragen über die Sexualität beantworten und ggf auch Arztbesuche.
Natürlich ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderungen erfahren, was erlaubt ist und was nicht, z. B. Missbrauch anderer oder kein Sex in der Öffentlichkeit.
Das Thema Kinderwunsch kann natürlich auch aufkommen, dabei ist es wichtig, mit dem Menschen mit Behinderung über Schwangerschaft, Geburt und die Aufgaben als Eltern zu sprechen. Dazu kann man eine Hebamme aufsuchen, die auch das entsprechende Material dazu hat.
Das Thema sollte im Team besprochen werden, damit sich der Betreuer selber mit diesem Thema nicht allein gelassen fühlt und sich nicht überfordert.