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Grundlagen des Rechts

Vorlesung an der Universität Bielefeld

Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts" an der Uni – Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft
Dozent: Prof. Dr. Wolfgang Oehler

Mittwoch, 18.04.07, 12 – 14 Uhr

Bericht von Christian Reintjes und Claudia Athmer

Thema: Aufgaben der Juristenkunst

  1. Rechtsetzung
  2. Rechtsgestaltung
  3. Rechtanwendung

Die Vorlesung wurde durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Professors technisch vorbereitet und von Herrn Professor Dr. Oehler gehalten. Sie fand in einem großen Hörsaal der Uni statt, ungefähr ein Drittel der Plätze waren besetzt.

Der Professor sprach unglaublich schnell und undeutlich, so dass es zu Anfang kaum möglich war ihm zu folgen. Nachdem er darauf von einigen Zuhörern aufmerksam gemacht wurde, drosselte er das Tempo ein wenig. Wir konnten den Inhalten der Vorlesung gut folgen, da uns die Inhalte aus dem Unterricht bekannt waren, ansonsten wäre es nicht möglich gewesen.

  1. Rechtssetzung
    Der Professor dozierte über die demokratischen Staaten mit Gewaltenteilungssystem, begründet auf die Idee von Montesquieu, 1689 – 1755, „De l´esprit des lois". Er legte den Stundenten nahe, sich über dieses Werk zu informieren.
    Er erläuterte die Gesetzgebung und Kodifikation (=Gesetzgebungstechnik) in Deutschland und im Europäischen Rat an Hand verschiedener Beispiele, wie z.B. die Richtlinien zum Pauschalreiserecht die die Rücktransportgarantie regeln.
    In diesem Zusammenhang erläuterte er einige juristische Tätigkeitsfelder in Ministerien und Regierungsapparaten.
    Er diskutierte, ob Richter auch Rechtssetzer sein können, da dies durch die Gewaltenteilung an sich ausgeschlossen ist, gibt aber zu bedenken, dass viele Urteile, gerade beim Verfassungsgericht, als Grundlage für neue Gesetze verwendet werden oder vorangegangene Urteile zur Urteilsfindung herangezogen werden. Auch stellte er die Frage ob private Personen als Rechtssetzer gelten, dies bejahte er, in dem er auf Verträge, Satzungen und z.B. allg. Geschäftsbedingungen hinwies.
  2. Rechtsgestaltung
    Hier erläuterte der Professor die Aufgaben in der Jurisprudenz. ( Rechtswissenschaft ). Sie formulieren Verträge und setzen diese auf. Testamente und Verfügungen werden von ihnen beglaubigt und deren Einhaltung kontrolliert. Auch obliegt Juristen z. B. die Verwaltung von Körperschaften, Firmen, Stiftungen, öffentlichen Verwaltungen.
  3. Rechtsanwendung
    Die Juristen achten auf die Auslegung und Einhaltung der Gesetze und wenden diese an. Hier weißt Professor Oehler darauf hin, dass die Auslegung gestützt werden muss auf:
    1. Wortlaut grammatikalische Interpretation
    2. Textzusammenhang, Gliederung systematische Interpretation
    3. Gesetzgebungsgeschichte, Motive historische Interpretation
    4. Zweck, Zielsetzung telelogische Interpretation

Zum Abschluss der Vorlesung bekamen die Stundenten zwei Aufgaben, über die sie sich bis zur nächsten Vorlesung Gedanken machen sollten:

1. Fall:
Schädigung des Fötus im Mutterleib durch Schock, den die Mutter bei der Benachrichtigung vom Unfalltod ihres Mannes erleidet. Frage : Kann das Kind Schadensersatz bei dem Unfallverursacher verlangen?

2. Fall:
Die Mutter erhält kurz bevor sie schwanger wird eine Bluttransfusion und infiziert sich mit HIV. Sie weiß zum Zeitpunkt der Empfängnis noch nichts von ihrer Erkrankung. Frage: Kann das Kind Schadensersatz bei dem Krankenhaus, welches die Bluttransfusion durchgeführt hat, verlangen?