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Vorlesung Kriminologie am 18.04.2007

Thema der Vorlesung: Polizeiliche Kriminalstatistiken (PKS)

Dozentin: Prof. Dr. Britta Bannenberg

Bericht von Anne Schleß und Marina Mölders

Die polizeilichen Kriminalstatistiken sind keine Schätzungen, sondern starke Annäherungen an die Realität. Sie ist keine Verlaufsstatistik, weil sich zum Beispiel der Erfassungszeitraum verschiebt.

In dieser werden anfällige Straftaten von allen Polizeiämtern zusammengefasst und es sind Taten, die der Polizei bekannt sind. Die PKS dient der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. Rechtswidrige Straftaten und Rauschgiftdelikte werden ebenfalls in der PKS registriert. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz und Verkehrsdelikte. Es werden auch die Taten von strafmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken einbezogen.

Nach einer Verurteilung werden die Taten in die Strafverfolgungsstatistik aufgenommen (Strafverfolgungsstatistik = Verurteilungsstatistik).

Ein großer Teil an Straftaten wird der Polizei meist nicht bekannt, dies nennt man „Dunkelfeld". Das liegt an der Art des Deliktes, an der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und an der Intensität der Verbrechenskontrolle.

Die PKS ist keine Dunkelzifferrelation, was heißt, dass sie keine Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten darstellt.

Zu den Einflussfaktoren gehört das Anzeigeverhalten, die polizeiliche Kontrolle, die statistische Erfassung, die Änderung des Strafrechts und die echte Kriminalitätsänderung.

Die Aufklärungsquote aller Fälle beträgt im Jahr 2005 55%. Ein aufgeklärter Fall ist eine rechtswidrige Straftat, bei der namentlich bekannte oder auf frischer Tat ergriffene Tatverdächtige festgestellt worden sind.

Unsicherheiten bei der Interpretation der Statistik sind Überbewertungstendenzen, Verstöße gegen Legalitätsprinzipien und die Qualität der Fälle ist nicht ablesbar.

Tatverdächtigenanteile im Jahr 2005:

  • Kinder: 4,5%
  • Jugendliche: 12,3%
  • Heranwachsende: 10,7%
  • Erwachsene: 72,5%

Die Kinderkriminalität im Alter von 8 – 13 Jahren war von 1992 bis 1998 ansteigend, jedoch sinkt sie seitdem. Sie betrug im Jahre 2005 4,5%. Gründe für die Kriminalität der Kinder sind, die abnehmende Toleranz der Bevölkerung und die steigende Anzeigebereitschaft. Ebenfalls nimmt das sozialabweichende Verhalten von Kindern zu und führt so zur Kriminalität.

Junge Täter unter 21 Jahren:

  • Bevölkerungsanteil: 8%
  • Tatverdächtigenanteile: 23%

Frauen und Mädchen verüben erheblich weniger Straftaten als Männer und Jungen (ca. 23%), deutlich weniger schwere Straftaten und Gewalttaten (ca. 9%). Die Kriminalitätsschwerpunkte sind anders verteilt bei Frauen, Männern und Jugendlichen.

Tatverdächtige:

  • Alter und Geschlecht: 76,3% männlich Nichtdeutsche: 22,5% aller Tatverdächtigen
  • Anteil an der Wohnbevölkerung: 9%
  • Nichtdeutsche Jugendliche: 17%
  • Anteil aller Jugendlichen: 12,3%
  • Nichtdeutsche Heranwachsene: 20,1%
  • Anteil aller Heranwachsenen: 10,7%
  • Nichtdeutsche junge Erwachsene 21 – 52 Jahre: 25,4%
  • Anteil aller jungen Erwachsenen: 12,3%