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Sozial- und Gesundheitspolitik seit 1945

Vorlesung an der Universität Bielefeld

Fach: Grundlagen der Sozial- und Gesundheitspolitik seit 1945
Thema: Krippenplätze, Historische Darstellung der Sozialpolitik
Dozentin: Susanne Hartung

Bericht von Samira El-Saleh

  1. Am Anfang der Vorlesung hielt ein Student ein kurzes Referat zur Einleitung über den Ost-West-Konflikt aufgrund der geringen Krippenplätze.
    Er erklärte seinen Mitstudenten und seiner Dozentin, dass Ostdeutschland eine Gleichverteilung verlangt. Dies bedeutet, dass Bundesländer, die es versäumt haben Krippenplätze rechtzeitig zu schaffen es ihnen nicht mehr gestattet werden soll neue Plätze einzurichten.
    Westdeutschland hat einen enormen Nachholbedarf. Der Osten möchte seine Krippenplätze von 39% auf 50% aufstocken und der Westen von nur 7,8% auf 33% erhöhen. Ostdeutschland war ein Sozialstaat, in dem Krippenplätze übrig geblieben sind und Frauen dazu gezwungen wurden direkt nach der Entbindung wieder arbeiten zu gehen. Daher hat der Osten Deutschlands heute mehr Krippenplätze als der Westen Deutschlands.
    Die Finanzierung der Krippenplätze sollte aus der Familienpolitik und der Mehrwertsteuer entnommen werden. Die Finanzierungskosten betragen ca. 3,4 Millionen €.
    Einige Stimmen dazu kamen aus der Katholischen Kirche sowie vom Kinderschutzbund. Die Katholische Kirche befürchtet, dass die Rolle der Frau dadurch eingeschränkt werden könnte. Der Kinderschutzbund äußerte die Qualität nicht leiden lassen zu dürfen.
  2. Nun wurde uns eine Grafik gezeigt, die die Geburtenrate in Europa darstellt. In Deutschland allerdings werden Kinder immer seltener geboren. Es entwickelte sich eine Diskussion im Hörsaal, in der die Studenten mit der Dozentin Frau Hartung über die gerechte Verteilung der Krippenplätze in Verbindung mit der niedrigen Geburtenrate sprachen.
  3. Nachdem die Diskussion im Hörsaal beendet war, äußerte Frau Hartung nun, dass sie die Entwicklung der deutschen Sozialgesetzgebung von 1949 bis heute darstellen möchte.
    Sie stellte die verschiedenen Phasen vor. Es gibt Phasen der Unsicherheit/Not, des Wiederaufbaues, der Neuorientierung, des Strukturwandels, des Umbaues des Sozialstaates und des sozialen Rückbaues.
    In Jahren der Not wandelte sich um 1947 die Politik und es entstand 1948 die soziale Marktwirtschaft. Ein Jahr später und zwar im Jahre 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegründet.
    Der Wiederaufbau ließ das Wirtschaftswachstum enorm ansteigen. Dies war das sogenannte Wirtschaftswunder. Der Marshallplan trat in Kraft und insgesamt erhielten 16 europäische Länder umgerechnet 14 Milliarden Dollar. Allein Westdeutschland erhielt davon eine Summe von 1,4 Milliarden Dollar.
    Die Dozentin stellte das magische Dreieck der Wirtschaftspolitik vor. Es beinhaltet die Vollbeschäftigung, das Wachstum und die Geldwertstabilität.
    Schließlich wurden die Sozialgesetze der Weimarer Republik erneuert. Somit konnte eine Linderung der sozialen Notstände erreicht werden. Das Bundesversorgungsgesetz entstand und die Selbstverwaltung wurde wiederhergestellt. Aber auch Arbeitgeberverbände und Schutzgesetze wie der Kündigungsschutz entwickelten sich mit der Zeit. Das Lastenausgleichsgesetz, welches ebenfalls entstand wurde aus den Steuermitteln finanziert.
  4. Frau Hartung stellte uns nun den historischen Werdegang der Rentenpolitik dar.
    1957 wurde die Rente erstmals in Deutschland eingeführt. Zu dieser Zeit lag der Beitragssatz bei ca. 14%. 1972 entsprach der Beitragssatz ca. 17% und es wurde die flexibel Altersgrenze eingeführt. 1977/1978 wurde die Mindestreserve auf die Monatsausgaben gesenkt. 1992 wurde die Rente an die Nettolohnentwicklung angepasst.
    1997 lag der Beitragssatz bei 20,3 % und er war somit angestiegen. Im Jahre 1999 wurde der demografische Faktor zurückgenommen und der Beitragssatz sank auf 19,5 %.
    Der Beitragssatz erhöhte sich im Jahre 2003 nicht stark und lag bei 19,5%. In diesem Jahr wurde auch die Planung vorgenommen den demografischen Faktor wieder einzuführen.
    Am 1.1.2007 wurden 19,9% vom Bruttolohn angezogen und in die Rentenkasse eingezahlt.
    Der demografische Faktor besagt, dass wenn ein Bürger 1947 geboren ist, er erst im Jahre 2012 in Rente geht und somit ein Jahr länger arbeiten wird. Wer 2029 in Rente geht, wird bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
  5. Nun stellte Frau Hartung den Studenten und uns die Grundnormen des Sozialen vor. Es besteht aus der Eigenverantwortung (dem Freiheitsgedanken), der Solidarität und der Subsidiarität ( Staat greift somit nicht ein)
  6. Der Sozialstaat und die Sozialpolitik ist ein wichtiger Bestandteil des Vortrages von Frau Hartung gewesen. Der Sozialstaat besteht aus dem allgemeinem Sozialstaatsprinzip und den sozialen Grundwerten.
    Das allgemeine Sozialstaatsprinzip bedeutet, dass die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist (Artikel1). Durch die Bildung wird die soziale Sicherheit gewährleistet.
    Die sozialen Grundwerte bestehen aus der Achtung der Menschenwürde (Finanzielle Mittel für Unterhalt wie Miete und Nahrungsmittel).
    Die Sozialpolitik besteht aus den Gegenständen der Arbeit und des Berufes, der Alterssicherung, der Arbeitsbeziehungen, der Gesundheit, der Pflegeversicherung und der Rehabilitation.
  7. Die Sozialleistungen finanzieren 38 % für Hinterbliebene und alte Menschen, 34 % für die Gesundheit, 14% für die Ehe, 9 % für die Beschäftigung, 3,2 % für sonstige Aufgaben.
    Die Stichworte der letzten Jahren waren u.a. die geplante Wiedereinführung der 40 – Stundenwoche, die Verschlechterung der Regelungen bei Arbeitslosigkeit und die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Hartz 4).

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